AGB

Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Kissinger Hütte in Sandberg/Rhön (nachfolgend Berggasthof abgekürzt).

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (Kissinger Hütte) den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem Berggasthof kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den Berggasthof. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Reservierungen
2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem Berggasthof ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den Berggasthof grundsätzlich zum Vertragsschluss.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem Berggasthof bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Berggasthofs.
3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vom Berggasthof vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen, sowie ierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4. Bezahlung
4.1 Mit Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig, die auf den Beherbergungspreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 10 % des Gesamtpreises. Die Anzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Berggasthofs zu leisten.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
4.3 Die gesamte Restzahlung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, am Tag der Anreise an den Berggasthof zu bezahlen. Ggf. erst während des Aufenthaltes anfallende verbrauchsabhängige Kosten gemäß Ziffer 3.2 sind spätestens am Tage der Abreise zu entrichten.
4.4 Der Berggasthof ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.
4.5 Werden Anzahlung oder Restzahlung oder beide nicht fristgemäß geleistet, ist der Berggasthof nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Berggasthofs auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der Berggasthof hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
5.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessungen ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den Berggasthof zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual:
Bei Übernachtung 90%
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Berggasthof gegenüber den Nachweis einer höheren Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Hat der Gast die Buchung direkt beim Berggasthof vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem Berggasthof zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6. Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Berggasthof Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt bitte ausschließlich gegenüber dem Berggasthof. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
6.2 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den Berggasthof erfolgt ist.
6.3 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Berggasthof verweigert wird.
6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Berggasthof vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Berggasthofs zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Berggasthof und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des Berggasthofs
7.1 Die vertragliche Haftung des Berggasthofs für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom Berggasthof weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Gast entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des Berggasthofs für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8. An- und Abreisezeiten
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Berggasthof hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Berggasthof berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bitte bis 10 Uhr zu räumen.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Der Gast kann den Berggasthof nur an dessen Betriebsort verklagen.
9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Berggasthof und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.3 Ansonsten ist für Klagen des Berggasthofs gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Berggasthofs maßgebend.